Rechtsanwalt

Bojan Hojnik

Der Rechtsanwalt Bojan Hojnik wurde im Jahr 1968 in Celje geboren. 1990 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften an der höheren Schule für Rechtswissenschaften in Maribor. Im Jahr 1991 wurde ihm der Kidrič-Preis im Bereich des Zivilrechtes von der Universität in Maribor verliehen. 1996 erwarb er ein Diplom im Bereich der Wirtschaftsrechtsgeschäfte an der Fakultät für Rechtswissenschaften in Ljubljana. Die Rechtsstaatsprüfung bestand er im Jahr 1999. Vor der Eintragung in die Namensliste der Rechtsanwaltskammer war er zwei Jahre als Richteramtsanwärter im Gericht tätig, er arbeitete aber auch in der Staatsverwaltung, in der Wirtschaft und in zwei Rechtsanwaltskanzleien. Er spricht Englisch und Kroatisch.

Tätigkeitsschwerpunkte

In Streitsachen arbeitet der Anwalt auf außergerichtliche, schnelle und für den Kunden meistoptimale Lösungen hin. Sofern die Sachen nicht im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden können, bemüht er sich darum, dass er die Parteienrechte mit Hilfe der Staatsinstitutionen möglichst schnell geltend macht.

Die Grundlage der Arbeit mit Parteien ist ein Vertrauensverhältnis, das auf Diskretion beruht. Der Anwalt arbeitet nach Prinzipien der Anwaltsethik. Jede Vertretung erfolgt in enger Mitarbeit mit der Partei und nach seiner Anweisungen. Persönliche Bedürfnisse und Wünsche der Partei stehen immer im Mittelpunkt Anwalts Bestrebungen. Falls die Ansichten des Anwalts und der Partei voneinander abzuweichen beginnen, kann das Bevollmächtigungsverhältnis aufgrund der schriftlichen einseitigen Willenserklärung des Anwalts oder der Partei zu jeder Zeit und bedingungslos außer Kraft treten.

  • Kaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Leibrentenverträge
  • Veträge über die Bestellung des Dienstbarkeitsrechts
  • Realitätenverwaltungsverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Darlehensverträge
  • Tauschveträge
  • Testamente
  • Veträge über die Vermögensauseinandersetzung
  • Verträge über die Vermögensauseinandersetzung und die Eigentumsübergabe
  • Ausgedingsvertäge
  • Leihverträge
  • Bauveträge
  • Werkverträge
  • Frachtverträge
  • Bevollmächtigungsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Kommissionsverträge
  • Mäklerverträge
  • Vetreterverträge
  • Ausgleichsverträge
  • Gesellschaftsverträge
  • Abkommen über nichteingeleitetes Verlassenschaftsverfahren
  • andere Verträge des Zivil- und Wirtschaftsrechts
Mehr
  • eine gütliche Beilegung von Streitfällen
  • Beratung bei der Auswahl der meistgeeigneten Rechtsorganisationsfor
  • Gründung, Registration und Umbildung der Erwerbsgesellschaften, der Einzelunternehmer und Vorbereitung der Allgemeinakte
  • Gründung anderer Rechtssubjekte
  • Wirtschaftsstreite
  • Konkurs- und Zwangsausgleichsverfahren und Liquidation der Wirtschaftsgesellschaften
  • Sicherheitsvollstreckung wegen der Einbringung einer Forderung aufgrund der vertraglichen und anderen Verpflichtungen
  • Schadenersatz
  • Aufhören der Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Anfechtung der Verträge und anderer Rechtsgeschäfte wegen des Irrtums, des Notstandes, der List, der Verkürzung über die Hälfte
  • Nichtigkeit der Rechtsgeschäfte
  • Schadensgefahr
  • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Tätigkeit der Sachen
  • Rückgabe des Vermögens, das jemand ohne Rechtsunterlagen bekam
  • Besitzstörung
  • Ausstellung der Grundbuchsurkunde
  • unerlaubte Emissionen
  • Untersagung des Eingriffes ins Eigentumsrecht
  • Feststellung, Gründung und Aufhebung des Dienstbarkeitsrechtes
  • Ersitzung des Eigentumrechtes
  • Scheidung, Ungültigerklärung der Ehe, Zusprechung des Sorgerechtes und der Kontakte zwischen Eltern und Kindern
  • Rückgabe des Geschenkes
  • Entziehung der elterlichen Gewalt
  • Bezahlung des Unterhaltsbeitrags
  • Festlegung der Vaterschaft
  • Festlegung der eheähnlichen Gemeinschaft
  • Bezahlung der Gehalte, des Urlaubsgelds, des Jubiläumsgeschenks u.a.
  • Aufkündigung des Arbeitsvertrags
  • ungesetzlicher Schluss des Zeitarbeitsverhältnisses
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Grenzstreitigkeit
  • Gründung und Aufhören des Durchgangs
  • Realitätenverwaltung
  • Aufkündigung des Mietverhältnisses und der Immobilienräumung
  • Änderung des Eigentums und anderer dinglichen Rechte im Grundbuch
  • Erbfolge der Hinterlassenschaft
  • Ungültigerklärung des Testamentes
  • Pflichtteilsanspruch
  • Enterbung des Noterben
  • Feststellung, dass eine Sache zur Hinterlassenschaft gehört
  • Entnationalisierung
  • Verfassungsgerichtshofbeschwerde und Verfahren des Ermessens der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Vorschriften vor dem Verfassungsgericht,
  • Beweissicherung und Versicherung der einstweiligen Verfügung
  • Erwerbung der Angaben über das Vermögen des Schuldners
  • und in anderen Verfahren des Zivil-, Arbeits- und Wirtschaftsrechtes
Mehr

Kontakt

Die Bezahlung der Dienstleistungen